Reisen mit Hunden, Katzen oder Frettchen

Die Europäische Union hat die Regeln für die private Mitnahme von Haustieren präzisiert.
Grundsätzlich bleibt vieles unverändert, dennoch gibt es klarere Vorgaben. Die neue EU-Verordnung soll dazu beitragen, Seuchen vom oder zum Tier zu verhüten oder zu bekämpfen.
Für Reisen mit Hunden innerhalb Europas benötigen Sie weiterhin den blauen EU-Heimtierausweis. Bei Einreisen aus Nicht-EU-Staaten ist weiterhin ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Daran ändern auch die neuen Vorgaben nichts.
Ihr Hund muss gechippt sein und eine gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt) besitzen. Je nach Herkunftsland kann zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest verlangt werden.
Pro Person dürfen Sie maximal fünf Hunde mitführen. Informieren Sie sich vorab über länderspezifische Obergrenzen, Leinen- und Maulkorbpflichten. [1, 2, 3]

Die Grund-Voraussetzungen und Reisevorbereitungen für Europa im Überblick:

🐾 1. Die Pflichtpapiere (EU-Standard)

Für den Grenzübertritt in der Europäischen Union muss jeder Hund folgende Dokumente und Merkmale vorweisen:
    • EU-Heimtierausweis: Erhältlich bei jedem zugelassenen Tierarzt. Er ist das offizielle Dokument, in dem Impfungen und Gesundheitschecks vermerkt sind. [1, 2]
    • Mikrochip: Der Hund muss eindeutig identifizierbar sein (ISO-Norm 11784 oder 11785). [1, 2]
    • Tollwutimpfung: Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein. Bei Welpen ist eine Impfung erst ab der 12. Lebenswoche möglich, weshalb sie frühestens mit 15 Wochen reisen dürfen. [1, 2]
    • Im Alltag besonders relevant ist eine neue Obergrenze: Pro Fahrzeug dürfen künftig maximal fünf Tiere mitgenommen werden. Damit will die EU deutlicher zwischen privater Reise und gewerblichem Tiertransport unterscheiden. Die Regel gilt weiterhin für die klassischen Haustiere im Reiseverkehr: Hunde, Katzen und ausdrücklich auch Frettchen. Die Fünf‑Tier‑Grenze betrifft nicht-gewerbliche Fahrten wie beispielsweise Urlaubsreisen oder Umzüge.

      Wer mehr als 5  Tiere transportiert, fällt unter strengere rechtliche Anforderungen. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für Turniere/Shows mit entsprechendem Nachweis.

🌍 2. Länderspezifische Sonderregeln

Jedes Land hat eigene Gesetze bezüglich Einreise und Aufenthalt. Diese müssen zwingend beachtet werden:
    • Bandwurmbehandlung: Für Reisen nach Norwegen, Großbritannien, Irland und Malta ist eine offizielle Bandwurmbehandlung durch den Tierarzt (1 bis 5 Tage vor Einreise) verpflichtend. [1]
    • Rasselisten: In Ländern wie Dänemark, Frankreich oder Polen gelten strenge Bestimmungen oder sogar Einfuhrverbote für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen und deren Mischlinge. [1, 2, 3]

🚗 3. Unterwegs mit dem Hund

    • Im Auto: Die EU hat die Regeln zur Obergrenze präzisiert: Pro Fahrzeug dürfen maximal fünf Haustiere mitgenommen werden. Sorgen Sie für eine sichere Transportbox oder ein spezielles Anschnallgeschirr. Denken Sie an regelmäßige Pausen (Wasser/Bewegung). [1, 2, 3, 4]
    • In der Bahn: Bei Zugreisen (z.B. mit der Deutschen Bahn oder im Ausland) benötigen größere Hunde oftmals ein eigenes Ticket (häufig zum halben Kinderpreis) und müssen in der Regel einen Maulkorb tragen. Informieren Sie sich immer direkt bei den jeweiligen Bahngesellschaften. [1, 2, 3, 4, 5]
    • Unterkünfte: Suchen Sie frühzeitig nach hundefreundlichen Unterkünften. Auf Portalen wie hundeurlaub.de oder [Ferienhausmiete.de] finden Sie Unterkünfte, in denen Hunde nicht nur geduldet, sondern herzlich willkommen sind. [1, 2, 3, 4]

💡 Wichtige Tipps für Ihren Trip

  • Reisekrankheiten: Informieren Sie sich über regionale Risiken (z.B. Leishmaniose im Mittelmeerraum oder Herzwurm) und sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt über entsprechende Prophylaxe-Maßnahmen (z.B. Spot-on Präparate oder spezielle Halsbänder). [1, 2, 3]
  • Klimabedingungen: Achten Sie im Süden auf sehr heiße Temperaturen. Der Asphalt heizt sich im Sommer stark auf, was zu Verbrennungen an den Hundepfoten führen kann. [1, 2, 3]

 

NEUE VORSCHRIFTEN

Die neuen Vorschriften beschreiben genauer, was bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land zu beachten ist. Das betrifft auch Fälle, in denen Tiere nur durch die EU durchreisen. Neu ist auch, wie mit Situationen umzugehen ist, wenn ein Tier nicht in ein Drittland einreisen darf und wieder zurück in die EU muss. Dafür gibt es jetzt feste Abläufe und Anforderungen.

Hier finden Sie die EU-Regeln im Detail 

 

Heimtierausweise und Gesundheitsbescheinigungen müssen künftig zusätzliche Angaben enthalten.

Dazu gehört auch eine klarere Zuordnung des Herkunftslandes (Herkunftscode). Die EU will damit vor allem Kontrollen vereinfachen und Missverständnisse vermeiden.

Wer sich Ärger ersparen will, sollte die Dokumente rechtzeitig vor Reiseantritt genau prüfen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne Weiter

Die neuen EU-Regeln greifen nicht alle sofort. Ein Teil gilt bereits jetzt, andere Vorgaben folgen später. Die meisten Änderungen inklusive der Obergrenze bei mitreisenden Tieren gelten seit Mittwoch, 22. April. Der weitere Zeitplan:

  • Ab 1. Oktober 2026 werden neue Tiergesundheitsbescheinigungen vorgeschrieben.

  • Aktualisierte Heimtierausweise und neue ID‑Vorgaben werden ab 1. Januar 2028 verbindlich.

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