Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), „Notdienstgebühr“

Tierärzte dürfen Ihre Tätigkeit nach der bundesweit gültigen Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, abrechnen. Für die verschiedenen Untersuchungen und Behandlungen gibt es jeweils festgesetzte Gebührenordnungspunkte. Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem z. B. in… weiterlesen>