Wichtige Information für alle Tierhalter zur Medikamenten-Abgabe

Liebe Kunden,

Seit das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) im Januar 2022 in Kraft getreten ist, kommt es immer wieder zu Fragen, Verwunderung bis hin zu Unverständnis bei der Abgabe von Medikamenten in der Tierarztpraxis. Deshalb möchten wir die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes und der ebenso wichtigen Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) und den dahinter liegenden Sinn aufzeigen:

Tierärzte dürfen aufgrund ihres sogenannten Dispensierrechts Tierarzneimittel an Tierhalter abgeben – Tierärzte sind also (Tier-)Arzt und (Tier-)Apotheker in einer Person. Voraussetzung und Bedingung für diese Abgabe ist aber eine vorherige tierärztliche Untersuchung mit entsprechender Diagnose.

Eine gewissenhafte Untersuchung gewährleistet Ihnen und Ihren Tieren schnell und gezielt eine optimale medizinische Rundum-Versorgung.

Apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente dürfen grundsätzlich nur für das aktuell untersuchte Tier und den aktuellen Behandlungsfall abgegeben werden. Eine Abgabe von Medikamenten ohne vorherige Untersuchung ist ausdrücklich verboten und somit nicht möglich.

Damit Sie als Tierbesitzer bei der Abgabe von Medikamenten über die richtige Dosierung, Anwendungsweise und mögliche Nebenwirkungen informiert werden, erhalten Sie schriftliche Informationen oder Beipackzettel, die Sie zu Hause nachlesen können.

Auch dieses Vorgehen sichert die Qualität der individuellen Behandlung – und damit das Wohl Ihres Tieres. Unnötige, ungeeignete oder im schlimmsten Fall sogar falsche Medikation wird von vornherein vermieden.

Auch bei einer chronischen Erkrankung, bei der Sie Medikamente dauerhaft verabreichen, gelten diese Vorschriften. Denn gerade in solchen Fällen sind zum Besten Ihres Tieres wiederkehrende Nachuntersuchungen absolut erforderlich.

Die tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV) regelt die ordnungsgemäße Lagerung, die Abgabe und den Umgang mit Arzneimitteln in der tierärztlichen Praxis. Sie legt fest, welche Medikamente Tierärzte in ihren Hausapotheken führen dürfen und unter welchen Bedingungen diese abgegeben werden können. Die Tierarztpraxis muß Ein- und Ausgänge (Anwendung und Abgaben) von Medikamenten dokumentieren. 

Ziel ist es, die Gesundheit der Tiere zu schützen und sicherzustellen, dass Arzneimittel sachgerecht verwendet werden.

Medizin entwickelt sich immer weiter. Genau wie in der Humanmedizin gibt es auch in der Tiermedizin für uns Tierärzte immer mehr Behandlungsmöglichkeiten – und auch mehr Verantwortung. Und genauso wenig, wie Ihr Hausarzt Ihnen „einfach so“ ein Medikament verordnet, dürfen wir das für Ihr Tier.

Wir verstehen, dass Tierhaltern diese Vorschriften mitunter unnötig umständlich und aufwendig erscheinen mögen, und manchen auch wie reine Geldmacherei vorkommen – sie sind aber tatsächlich zum Wohl des Tieres.

Und genau darum geht es – Ihnen wie uns!

Deshalb, auch im Namen Ihres Tieres, ein großes Dankeschön für Ihr Verständnis!

 

Das neue Tierarzneimittelgesetz

TAMG

 

Die Tierärztliche Hausapothekenverordnung

TÄHAV