Bitte informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Hundes über die von Ihnen bevorzugte Rasse, deren Bedürfnisse und nicht zuletzt über geltende rechtliche Vorschriften für die Haltung. Ansonsten kann es nach dem Kauf des Tieres zu unangenehmen Überraschnugen kommen:

https://wamiz.de/hund/ratgeber/10530/bayern-diese-hunde-werden-als-gefaehrlich-eingestuft/amp

Seit April 2001 gilt die bundesweite Hundeverordnung. Gemäß dieses Gesetzes gelten Hunde bestimmter Rassen als gefährlich oder potenziell gefährlich. Die einzelnen Bundesländer entscheiden selbst, wie sie mit den sogenannten Kampfhunden umgehen. In Bayern unterliegt das Halten dieser Rassen einigen Restriktionen.

von Tim Brinkhaus

am 23.06.21, 17:01 aktualisiert

 Listenhunde Bayern in Kürze
  • In Bayern regelt die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit den Umgang mit Kampfhunden
  • Die gelisteten Hunde werden entsprechen in zwei Kategorien eingeteilt
  • Listenhunde der zweiten Kategorie können ihre Gefährlichkeit durch einen Wesenstest widerlegen
  • Die Haltung eines Hundes beider Kategorien ist erlaubnispflichtig

Rasseliste in Bayern: Kategorie 1 und 2

Bayern stuft Kampfhunde in zwei Kategorien ein:

  1. Rassen der ersten Kategorie gelten als grundsätzlich gefährlich. Ein Negativzeugnis ist nicht möglich.
  2. Kategorie-Zwei-Hunde gelten als potenziell gefährlich. Bei Letzteren lässt sich durch einen Wesenstest nachweisen, dass sie ungefährlich sind.

Kategorie 1: Hunde mit generell gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

Hunden der ersten Kategorie der bayerischen Rasseliste wird eine generell gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt. Folgende Rassen sind betroffen:

Haltungsbedingungen für Hunde der Kategorie 1

Wer einen Hund der Kategorie Eins halten möchte, benötigt eine Halteerlaubnis. Diese wird von den Behörden ausgestellt. Dafür sind folgende Auflagen zu erfüllen:

  • Der Halter verfügt über ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Der Hund hat den Wesenstest bestanden
  • Ein berechtigtes Interesse für die Haltung eines Hundes der Kategorie Eins ist nachweisbar

Eine besondere Herausforderung stellt der Nachweis des berechtigten Interesses dar. Der Kampfhund muss dafür rassetypischen Nutzen erfüllen – beispielsweise Haus und Hof verteidigen. An dieser Auflage scheitern die meisten potenziellen Halter.

Kategorie 2: Hunde mit vermuteter gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

Hunde der zweiten Kategorie können die vermutete Aggressivität durch einen Wesenstest widerlegen. Im Anschluss daran erhalten sie ein Negativzeugnis. Dieses ist mit einem Rechtsanspruch verbunden und sogar einklagbar. Zu den betreffenden Rassen gehören:

Auch Kreuzungen der genannten Rassen fallen in Kategorie Zwei.

Haltungsbedingungen für Hunde der Kategorie 2

Die Haltungsbedingungen für Hunde der zweiten Kategorie sind weniger streng. Nach einem bestandenen Wesenstest ist die Haltung problemlos möglich.

Unsere Empfehlung: Kosten im Vorfeld im Blick behalten

Sie möchten einem Kampfhund – beispielsweise aus dem Tierheim – ein Zuhause bieten? Mit Rassen der zweiten Kategorie ist das möglich. Behalten Sie jedoch im Vorfeld die Kosten im Blick. Insgesamt sind folgende Positionen zu beachten:

  • Die Schutzgebühr im Tierheim liegt zwischen 200 und 400 Euro
  • Das befristete Negativzeugnis bis zum 18. Lebensmonat liegt bei etwa 100 Euro
  • Das endgültige Negativzeugnis inklusive Wesenstest beläuft sich auf etwa 250 Euro

 

Bitte beachten Sie : diese Vorschriften gelten auch für alle Kreuzungen aus den oben genannten Rassen.

Jedes Bundesland verfährt mit dem Thema „Kampfhunde“ unterschiedlich. Der obige Artikel bezieht sich nur auf das Vorgehen in Bayern.

https://tierarzt-dr-muehlbauer.de/interessante-links/

Initiative s.m.i.l.e. – gesunde Tierliebe des Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V:

https://www.tieraerzteverband.de/smile/index.php

Hundeseite.de – Welcher Hund Passt zu mir?

http://www.hundeseite.de/welcher-hund-passt-zu-mir